Allgemeine Vertragsbedingungen

Wir erbringen unsere Bauleistungen und Lieferungen zu folgenden Allgemeinen Bedingungen:

1.0 Anwendungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1 Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Bauleistungen und Lieferungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber (nachfolgend AG) geschlossenen Vertrages.

1.2 Unsere Allgemeinen Vertragsbedingung gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des AG erkennen wir nicht an.

1.3 Unsere Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, es wird eine Unterteilung vorgenommen.

2.0 Angebot, Unterlagen

2.1 Alle in unseren Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen genannten Massen stellen nur annähernd ermittelte Werte dar. Die den Abrechnungen zugrunde zu legenden endgültigen Massen richten sich nach den durch Aufmaß festzustellenden tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen weder kopiert noch sonst ohne Genehmigung verwendet werden.

3.0 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Die Vertragspreise wurden kalkuliert in der Annahme normaler Bedingungen für die Leistungserbringung. Treten Erschwernisse hinzu, zum Beispiel schlechte Erreichbarkeit der Baustelle mit Baufahrzeugen, abweichende Bodenverhältnisse, sind neue Preise zu vereinbaren.

3.2 Die Gesamtvergütung ist nach Abnahme innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung und ohne jeglichen Skontoabzug zahlbar,
sofern nichts Besonderes vereinbart ist. Wird innerhalb dieser Frist nicht gezahlt, tritt Zahlungsverzug ein mit der Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern.

3.3 Aufrechnungsrechte stehen dem AG nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4.0 Leistungszeit

Ausführungs- und Fertigstellungsfristen sind nur bindend, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

5.0 Abnahme

Die Bauleistung ist förmlich abzunehmen, wenn eine Partei es ausdrücklich verlangt.

6.0 Nachträge

Wird eine im Vertrag nicht vorhergesehene Leistung vom AG gefordert, so begründet sich ein Anspruch auf eine besondere Vergütung.
Für diesen Fall reicht es, dass wir den Anspruch dem AG ankündigen, bevor wir mit der Ausführung der Leistung beginnen. Die Höhe der
Vergütung bestimmt sich, soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, nach angemessenen Preisen. Wird durch den AG eine Änderung
der Ausführung vorgegeben, die die Grundlagen der vertraglich vereinbarten Leistung ändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung etwaiger Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. Diese Rechtsgedanken gelten auch, wenn eine Pauschalsumme für die Leistung vereinbart wurde.

7.0 Eigentumsvorbehalt bei Verträgen mit Verbrauchern

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor.
Werden Eigentumsvorbehalts-Materialien als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück/Gebäude des AG eingebaut, so tritt der AG schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten bestehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehalts-Gegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

8.0 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht Lemgo bzw. das Landgericht Detmold.