Denkmalpflege muss nicht teuer sein,
wenn Schadensursachen rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Die Firma Kramp + Kramp, Mitglied der Bundesvereinigung Restauratoren im Handwerk e.V., bietet Früherkennung als Serviceleistung an.
Handwerkerlöhne sind mit hohen Abgaben belastet und deshalb teuer. Trotz Steuervergünstigungen und Beihilfen haben Eigentümer von Baudenkmälern und Altbauten diese schmerzliche Erfahrung schon öfter machen müssen. Jetzt sind es wir als Handwerker, die Hilfe anbieten. Genaugesagt haben wir, die Firma Kramp + Kramp, uns mit unseren Meistern verschiedener Berufe, als geprüfte Restauratoren im Handwerk für Aufgaben in der Denkmalpflege und Altbausanierung qualifiziert. Mit einem einfachen Früherkennungssystem wollen wir helfen, die Unterhaltungskosten für ihren Altbau bzw. ihr Baudenkmal drastisch zu senken.
Verwundert haben wir festgestellt, dass Hauseigentümer zwar ihre Heizungsanlagen regelmäßig warten lassen, nicht aber ihre Häuser, obwohl diese einen wesentlich höheren Wert darstellen. Immer wieder müssen wir unseren Auftraggebern sagen: "Hätten Sie uns früher gerufen, wäre der Schaden nicht so groß und die Rechnung nicht so hoch." Aber woher soll ein Hauseigentümer wissen, wann ein geringfügiger und von einem Laien kaum erkennbarer Defekt Auslöser von umfangreichen Schäden sein kann?
Und genau das wollen wir als Restauratoren im Handwerk tun. Wir bieten einen Überprüfungssvertrag an. Für ein geringes Honorar wird ein Objekt einmal im Jahr auf Schäden überprüft. Über das Ergebnis wird ein Protokoll erstellt. Bei Sanierungsbedarf wird eine Kostenaufstellung bzw. ein Angebot über die fachgerechte Behandlung der Schäden ausgearbeitet und wenn notwendig, qualifizierte Kollegen anderer Gewerke hinzugezogen. In besonderen Situationen wird die Einbeziehung von Fachleuten wie Denkmalpflegern, Architekten, Ingenieuren oder Diplom-Restauratoren empfohlen. Dies geschieht jedoch nicht ohne Absprache mit dem Haus- oder Denkmaleigentümer. Er wird fachmännisch beraten und auf die Dringlichkeit von Maßnahmen hingewiesen. Danach kann er entscheiden was zu tun ist.
Ein weiterer, selbstverständlicher Service ist die Gewährleistung. Die meisten Denkmäler wurden in Zeiten erbaut, als es noch keine DIN (Deutsche Industrienorm) gab. Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) schreibt als allgemein gültige Vertragsgrundlage eine Gewährleistungsdauer von vier Jahren und in Teil C die Anwendung der DIN fest. Wie aber sollen beispielsweise 200 Jahre alte Fenster, konstruktive Balkenverbindungen etc. nach DIN repariert werden oder ausgewechselt werden, wenn es für deren Originalzustand gar keine DIN gibt? Die Lösung ist denkbar einfach. Die Firma Kramp + Kramp steht selbstverständlich zu der Qualität ihrer Arbeit und übernimmt dann, wenn die DIN vernüftigerweise keine Anwendung finden kann, eine Gewährleistung von 5 Jahren. In dieser Zeit überprüfen wir, auf Wunsch nach Aufforderung des Bauherren, alle zwei Jahre unsere Arbeit einschließlich Material auf Nachhaltigkeit und bessern, wenn nötig, nach. Dieser Service ist für den Bauherrn kostenlos.
Für Fragen wenden sie sich bitte an:
Herrn Guido Kramp
Kramp + Kramp GmbH + Co.KG
Die Altbauspezialisten für Innen + Außen
Werkstraße 3, 32657 Lemgo - Lieme
Tel.: 05261 - 968810
Fax: 05261 - 968811
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Empfehlung zur Ausschreibung und Vergabe von Arbeiten an Kulturdenkmalen



